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Dienstag, 14. Januar 2014

Per Steuer-Trick die Studien-Kosten geltend machen

Als Studierender kannst du neuerdings per Steuer-Trick die Studien-Kosten geltend machen: vorweggenommene Werbungskosten. Noch bis zu vier Jahre rückwirkend.
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"Die Ausgaben für ein Erst-Studium oder eine erste Berufsausbildung können weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Das hat der Bundesfinanzhof jetzt bestätigt. Aber als Sonderausgaben kann man maximal 6000 Euro pro Jahr angeben.
Außerdem gibt einen einfachen Trick: das Erst-Studium sei mit dem Bachelor schon abgeschlossen, sagt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Deshalb wäre der anschließende Master-Studiengang als Zweitstudium steuerlich wieder voll abzugsfähig.
Und wer vor dem Studium eine kurze Ausbildung zum Sanitäter oder Lkw-Fahrer macht, kann dann sogar die Kosten für das Erst-Studium absetzen. Bundesfinanzhof, Az.: VIII R 22/12"

Quelle: http://www.zdf.de/WISO/tacker-rittersport-steuer-studium-ausbildung-filesharing-schadensersatz-touristen-wohnung-vermietet-31443126.html
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"Die Aufwendungen fürs erste Studium sind nur als Sonderausgaben bis 6000 Euro im Jahr absetzbar
Haben Studierende hohe Ausgaben, aber keine eigenen Einnahmen, bescheinigt das Finanzamt einen Verlust. Dieser wird als Gutschrift in die Zukunft mitgenommen. Das steuerliche Minus wird erst eingelöst, wenn der Berufsanfänger eigenes Geld verdient. Auf sein Gehalt der ersten Berufsjahre muss er dann weniger Einkommensteuer zahlen."
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/geld/studium-und-steuern-schnell-noch-taxifahrer-werden-1.1859756
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Dann hoffen wir mal, ihr verdient immer so viel, dass ihr alles absetzen könnt.^^

Samstag, 20. August 2011

Studi-Tipp: Studium steuerlich absetzen

Studienausgaben darf man ab jetzt und die letzten 4 Jahre bis 2007 im späteren Berufsleben anscheinend absetzen. Wahnsinn. Allerdings anscheinend nur in studienspezifischen Tätigkeiten, d.h. z.B. Medizinstudierende nur als Arzt.

Wer also noch keine Steuererklärungen abgegeben hat, der handle wie folgt:
NOZ:"
- Auf der ersten Seite des Mantelbogens gehöre die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ angekreuzt.
- In der Anlage N müssen die Studienkosten aufgelistet sein.
- Das Finanzamt erstellt dann eine Verlustbescheinigung, die in die Zukunft mitgenommen werden kann. Wer sich nicht auskennt, kann sich bei den Lohnsteuerhilfevereinen für kleines Geld beraten und helfen lassen."
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/56497468/geld-zurueck-vom-fiskus-was-studenten-und-auszubildende-jetzt-wissen-sollten

Büld: "Alle für die Ausbildung nötigen Ausgaben: Semestergebühren, Anschaffung eines Computers für Ausbildung oder Studium, Bürobedarf, Fachbücher, Fahrtkosten von und zur Uni oder zu Lerngemeinschaften, Reisekosten für Studienaufenthalte im Ausland. Eventuell doppelte Haushaltsführung, wenn der Lebensmittelpunkt im Heimatort bleibt und an der Uni eine Studentenbude angemietet wird."
http://www.bild.de/geld/sparen/ausbildung/ausbildungskosten-vom-finanzamt-zurueckholen-19471126.bild.html

Angeblich sind die Chancen auf Steuerermäßigung für Studenten ohne Nebenjob günstiger und maximal super, wenn man hohe Studienkosten hatte und später einen hohen Verdienst...
Na, prima, dann brauch ich reiche Eltern und ein Studium mit guten Profitmöglichkeiten: Was da wohl für Studiengänge bevorzugt scheinen...

Bleibende Fragen:
Gilt das ebenso für Studiengebühren wie 500€ pro Monat wie fast nur noch in Niedersachsen? Büld sagt nix dazu, NOZ meint ok.
Ob man seinen Horror-Studienkredit auch absetzen kann? Man weiß es nicht.
Gilt das auch für die Generation Praktikum? Aber von was soll man das absetzen, wenn man nix verdient?
Was ist mit den "weichen", nicht ganz berufsbildspezifischen Studiengängen? Sozialwissenschaftler arbeiten z.B. überall.^^ Man muss sicher nachweisen, dass man seinen Job hauptsächlich auf Grund seines Studiums bekommen hat.

Also dann mal los und alle Nachweise wie Quittungen einsammeln und bis Jahresende noch vier Steuererklärungen machen - solange das Finanzministerium keinen „Nichtanwendungserlass“ präsentiert.