Dienstag, 14. Januar 2014

Per Steuer-Trick die Studien-Kosten geltend machen

Als Studierender kannst du neuerdings per Steuer-Trick die Studien-Kosten geltend machen: vorweggenommene Werbungskosten. Noch bis zu vier Jahre rückwirkend.
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"Die Ausgaben für ein Erst-Studium oder eine erste Berufsausbildung können weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Das hat der Bundesfinanzhof jetzt bestätigt. Aber als Sonderausgaben kann man maximal 6000 Euro pro Jahr angeben.
Außerdem gibt einen einfachen Trick: das Erst-Studium sei mit dem Bachelor schon abgeschlossen, sagt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Deshalb wäre der anschließende Master-Studiengang als Zweitstudium steuerlich wieder voll abzugsfähig.
Und wer vor dem Studium eine kurze Ausbildung zum Sanitäter oder Lkw-Fahrer macht, kann dann sogar die Kosten für das Erst-Studium absetzen. Bundesfinanzhof, Az.: VIII R 22/12"

Quelle: http://www.zdf.de/WISO/tacker-rittersport-steuer-studium-ausbildung-filesharing-schadensersatz-touristen-wohnung-vermietet-31443126.html
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"Die Aufwendungen fürs erste Studium sind nur als Sonderausgaben bis 6000 Euro im Jahr absetzbar
Haben Studierende hohe Ausgaben, aber keine eigenen Einnahmen, bescheinigt das Finanzamt einen Verlust. Dieser wird als Gutschrift in die Zukunft mitgenommen. Das steuerliche Minus wird erst eingelöst, wenn der Berufsanfänger eigenes Geld verdient. Auf sein Gehalt der ersten Berufsjahre muss er dann weniger Einkommensteuer zahlen."
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/geld/studium-und-steuern-schnell-noch-taxifahrer-werden-1.1859756
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Dann hoffen wir mal, ihr verdient immer so viel, dass ihr alles absetzen könnt.^^

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