Samstag, 20. August 2011

Studi-Tipp: Studium steuerlich absetzen

Studienausgaben darf man ab jetzt und die letzten 4 Jahre bis 2007 im späteren Berufsleben anscheinend absetzen. Wahnsinn. Allerdings anscheinend nur in studienspezifischen Tätigkeiten, d.h. z.B. Medizinstudierende nur als Arzt.

Wer also noch keine Steuererklärungen abgegeben hat, der handle wie folgt:
NOZ:"
- Auf der ersten Seite des Mantelbogens gehöre die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ angekreuzt.
- In der Anlage N müssen die Studienkosten aufgelistet sein.
- Das Finanzamt erstellt dann eine Verlustbescheinigung, die in die Zukunft mitgenommen werden kann. Wer sich nicht auskennt, kann sich bei den Lohnsteuerhilfevereinen für kleines Geld beraten und helfen lassen."
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/56497468/geld-zurueck-vom-fiskus-was-studenten-und-auszubildende-jetzt-wissen-sollten

Büld: "Alle für die Ausbildung nötigen Ausgaben: Semestergebühren, Anschaffung eines Computers für Ausbildung oder Studium, Bürobedarf, Fachbücher, Fahrtkosten von und zur Uni oder zu Lerngemeinschaften, Reisekosten für Studienaufenthalte im Ausland. Eventuell doppelte Haushaltsführung, wenn der Lebensmittelpunkt im Heimatort bleibt und an der Uni eine Studentenbude angemietet wird."
http://www.bild.de/geld/sparen/ausbildung/ausbildungskosten-vom-finanzamt-zurueckholen-19471126.bild.html

Angeblich sind die Chancen auf Steuerermäßigung für Studenten ohne Nebenjob günstiger und maximal super, wenn man hohe Studienkosten hatte und später einen hohen Verdienst...
Na, prima, dann brauch ich reiche Eltern und ein Studium mit guten Profitmöglichkeiten: Was da wohl für Studiengänge bevorzugt scheinen...

Bleibende Fragen:
Gilt das ebenso für Studiengebühren wie 500€ pro Monat wie fast nur noch in Niedersachsen? Büld sagt nix dazu, NOZ meint ok.
Ob man seinen Horror-Studienkredit auch absetzen kann? Man weiß es nicht.
Gilt das auch für die Generation Praktikum? Aber von was soll man das absetzen, wenn man nix verdient?
Was ist mit den "weichen", nicht ganz berufsbildspezifischen Studiengängen? Sozialwissenschaftler arbeiten z.B. überall.^^ Man muss sicher nachweisen, dass man seinen Job hauptsächlich auf Grund seines Studiums bekommen hat.

Also dann mal los und alle Nachweise wie Quittungen einsammeln und bis Jahresende noch vier Steuererklärungen machen - solange das Finanzministerium keinen „Nichtanwendungserlass“ präsentiert.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen