Vom Beitrag befreien lassen können sich Studierende in der Regel nur, wenn sie Sozialleistungen wie BAföG beziehen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) informiert.
Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim Beitragsservice beantragt und der Bezug der Leistung nachgewiesen werden.
Hat es der Student verpasst, rechtzeitig einen Befreiungsantrag zu stellen, lässt sich das rückwirkend für die letzten drei Jahre nachholen, wenn die entsprechenden BAföG-Bescheinigungen beim Beitragsservice vorgelegt werden."
https://www.n-tv.de/ratgeber/Rundfunkbeitrag-das-gilt-fuer-Studenten-article20355171.html
https://www.n-tv.de/ratgeber/Rundfunkbeitrag-das-gilt-fuer-Studenten-article20355171.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen