Mittwoch, 29. November 2017

Campuscard wird bei normalen Verschleißerscheinungen kostenfrei ersetzt! Studis an der Uni Osnabrück jubeln! :)

CampusCard Universität Osnabrück Bild-Quelle:  www-old.uni-osnabrueck.de/19504.html Version SpuG ;D
Bild-Quelle:
www-old.uni-osnabrueck.de/19504.html
Version SpuG ;D
Hey, Studis!
Wir haben es geschafft: Jetzt ist's amtlich - Campuscard wird bei normalen Verschleißerscheinungen kostenfrei ersetzt!

Vielen Studierenden sind sicherlich die Probleme in Sachen Verschleiß und der Abnutzung zur Campuscard bekannt, wenn man zum Beispiel in eine Fahrscheinkontrolle gerät und bemängelt wird, dass der Aufdruck für das Semesterticket kaum noch zu lesen sei.
Wenn man sich daraufhin nach einer neuen Campuscard erkundigte, erhielt man bisher meist die Information, dass für eine neue Campuscard eine Gebühr von 15€ erhoben werden muss, auch wenn dies normale Verschleißerscheinungen seien.

Dies hat sich mit einem Beschluss des Senats im September geändert, der mittlerweile auch veröffentlicht wurde, also ab sofort gültig ist.
In diesem Beschluss ging es um die Änderung der "Ordnung zur Nutzung der Campuscard".
Nun werden normal verschlissene und nicht mehr lesbare Karten kostenlos ausgetauscht und es muss nur noch bei Verlust oder grobem Missbrauch gezahlt werden.

Die unlesbaren Karten könnt ihr ab sofort im Studierendensekretartiat kostenlos austauschen lassen.

Wir freuen uns sehr, dass Mitglieder von SpuG die Änderung - nach Hinweisen aus Studi-Kreisen - im Februar 2017 initiieren und nach vielen Gesprächen und wiederholter Darstellung der Wichtigkeit des Problems für viele Studierenden nun zu einem erfolgreichen Abschluss bringen konnten.
Auch für andere Probleme haben wir natürlich jederzeit ein offenes Ohr und freuen uns darauf euch zu helfen.
Kontaktiert uns gerne!

Die Änderungen in der "Ordnung zur Nutzung der Campuscard" im Wortlaut:
§9 Abs. 4 alt:
Die Erstausgabe der Campuscard ist für Studierende und Beschäftigte kostenlos. Die Zweitausgabe der Campuscard ist kostenpflichtig. Dies gilt nicht bei einem technischen Defekt, der nicht von der Studierenden oder dem Studierenden bzw. der Beschäftigten oder dem Beschäftigten zu vertreten ist, und bei Namensänderung. Die Höhe der Gebühr wird durch Beschluss des Präsidiums festgesetzt.
§9 Abs. 4 neu:
Die Erstausgabe der Campuscard ist für Studierende und Beschäftigte kostenlos. Eine Zweitausgabe der Campuscard erfolgt ebenfalls grundsätzlich kostenlos. Dies gilt jedoch nicht bei Verlust der Karte sowie bei grobem Missbrauch (z.B. Bruch der Karte). In diesen Fällen ist die Zweitausgabe kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird durch Beschluss des Präsidiums festgesetzt.

Mitteilungsblatt 2017-11-27 Uni Osnabrück PDF:
https://www.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_universitaet/1.3_uni_im_ueberblick/d4_akad._angelegenheiten/d4_akad._angelegenheiten/mitteilungsblaetter/2016-2020/2017-11-27_Nr08.pdf

Wieder Mal ein Top-Service von SpuG :)

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