Montag, 10. November 2014

Zweitwohnungssteuer für Studis in Osnabrück?! Nix da!

Unser AStA der Universität Osnabrück lehnt ganz klar diese Studentensteuer ab und bezieht sich auf Heimatverbundenheit und Mitversicherung.
http://www.gn-online.de/Nachrichten/Uni-Asta-lehnt-Studentensteuer-ab-87462.html
(die NOZ zitieren wir hier kaum noch, weil Pay-Web)
.
Hier ist der Offene Brief des AStA UOS an den Stadtrat Osnabrück zum Liken! https://www.facebook.com/AStA.Uni.Osnabrueck/posts/793744334012567
.
Das OVG R-P meint, dass Studierende im Allgemeinen schon gar "nicht Inhaber einer Erstwohnung im steuerrechtlichen Sinne" sein können:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2008
- 6 A 11354/07.OVG -
Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_6-A-1135407OVG_Student-muss-keine-Zweitwohnungssteuer-zahlen.news6132.htm?sk=a09a1d1b18bd7a8aa70d6fd8404d3a1d
.
SpuG hofft, dass die Stadt Osnabrück zur Stärkung ihrer Einnahmenseite uns Studis nicht zum Protest herausfordern möchte :)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen