Montag, 15. Januar 2007

Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts

c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß; etc
(Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte; Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Artikel 13; 19.Dezember 1966)
***ohne scheiß...***
auch: www.auswaertiges-amt.de - klick!! pdf
und: wikipedia.org - klick!!

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